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FACHGEBIETE

Mit drei zusammen arbeitenden Rechtsanwälten verfügt die Kanzlei über die personelle Kapazität, die bestehenden fachlichen Stärken als Tätigkeitsgebiete auf breiter Basis anzubieten. Dazu gehören vornehmlich:

  • Gemeinderecht: Wir betreuen eine Vielzahl von steirischen Gemeinden in deren hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Belangen, zB als Baubehörde, im Abgabenwesen, im Beteiligungsmanagement, in Zivilprozessen, gegenüber der Aufsichtsbehörde und dergleichen.
  • Baurecht: Wir schreiten für Sie ein, wenn Sie für ein Bauvorhaben die erforderliche Baubewilligung benötigen oder als Nachbar Ihre Rechte wahrnehmen wollen. Baubewilligungen werden bei allen Arten von baulichen Anlagen benötigt. Vom landwirtschaftlichen Stallgebäude über das Einfamilienwohnhaus bis zur gewerblichen Betriebsanlage kann eine solche Bewilligung notwendig sein. Eine Baubewilligung benötigt man beispielsweise aber auch bei bloßen Nutzungsänderungen von Gebäuden.
  • Raumordnungsrecht: Wir beraten Sie gerne in Fragen der Flächenwidmung und der Bebaubarkeit Ihrer Grundstücke.
  • Betriebsanlagenrecht: Bei der Errichtung gewerblicher, abfallwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher, bergbaulicher Anlagen stehen wir Ihnen - insbesondere auch bei Fragen der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung - beratend bei. Hierher gehören etwa die umfassende Projektberatung von Einkaufszentren, Kraftwerken, Freizeitparks und sonstigen Großanlagen.
  • Mietrecht und Wohnungseigentum: Wir beraten Sie in allen Fragen vom Abschluss bis zur Auflösung von Miet- oder Pachtverträgen ebenso wie bei Rechtsfragen in der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern.
  • Bauträgerrecht: Zu unserer Kompetenz gehört die Abwicklung von Bauträgerprojekten aller Größenordnungen.
  • Liegenschaftsrecht: Dazu gehören Kauf- und Verkauf von Liegenschaften, Grundbuchssachen sowie Grenz- und Dienstbarkeitsfragen.
  • Bauvertragsrecht und Bauprozesse: Von der Vergabe und Gestaltung des Bauvertrages bis zum (anti-)claim-management betreuen wir Auftraggeber ebenso wie Auftragnehmer sowie auch Planer und Architekten außergerichtlich und vor Gericht.
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Amtshaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Abgaben- und Steuerrecht: Insbesondere beraten wir Sie bei der rechtmäßigen Vermeidung oder Geringhaltung von Gebühren und Verkehrssteuern.